| Tumorentfernung |
Behandlungskosten |
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Die Übernahme der Kosten für die Entfernung gutartiger Tumore gehört nicht zur Leistungspflicht der Krankenkassen bzw. einer privaten Versicherung. Dennoch übernehmen die privaten Versicherer in der Regel die anfallenden Kosten, während gesetzliche Krankenkasse die Kosten nur im Ausnahmefall tragen. Es empfiehlt sich demnach, mit einem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse eine Kostenzusicherung vor dem operativen Eingriff einzuholen.
Alternativ können Sie bei den gesetzlichen Versicherungen die Kosten als Selbstzahler einreichen; befragen Sie hierzu Ihre Krankenversicherung. Die Klinik am Aegi ist für alle Behandlungen des Leistungsspektrums der privaten Krankenversicherer zugelassen; die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ), die Sie bei allen privaten Versicherungen erstattet bekommen.
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