| Intimbereich |
Operative Wiederherstellung des Jungfernhäutchens (Hymenrekonstruktion) |
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Wer trägt die Kosten?
Nicht für alle Kosten von Behandlungen, die bei entsprechendem Leidensdruck eine Problemlösung bedeuten, sind die gesetzlichen oder privaten Leistungsträger per Gesetz leistungspflichtig. Dementsprechend übernimmt Ihre Kasse nicht in allen fällen die Behandlungskosten. Daher empfiehlt es sich, die Kostenfragen im Vorfeld mit Ihrem Arzt zu besprechen.
Wie wird der Eingriff durchgeführt?
Die Operation kann unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) im Rahmen eines ambulanten oder kurz-stationären Aufenthaltes durchgeführt werden. Selbstverständlich kann zusätzlich zur Beruhigung ein Dämmerschlaf oder eine Narkose erfolgen. Bitte fragen Sie diesbezüglich Ihren beratenden Arzt. Nach Lagerung auf dem Operationstisch in der so genannten Steinschnittlage (die Sie von der gynäkologischen Untersuchung kennen) wird im Inneren der Scheide aus den vielleicht noch vorhandenen Resten des originalen Jungfernhäutchens bzw. aus der das Jungfernhäutchen umgebenden Schleimhaut ein feiner Schleimhautkranz rekonstruiert. Die Naht wird mit selbst-auflösenden Fäden erfolgen, so dass eine Entfernung des Nahtmaterials später nicht mehr notwendig ist.
Nach der sorgfältigen Blutstillung wird ein Wundverband vorgelegt. Nach einer kurzen Ruhephase sind Sie anschließend in Lage, selbstständig die Operationseinheit zu verlassen. Sollten Sie einen ambulanten Eingriff gewünscht haben, sorgen Sie bitte für einen sicheren Heimtransport in Begleitung einer erwachsenen Person. In der ersten Nacht sollte eine erwachsene Person Ihre Überwachung durch ihre Anwesenheit gewährleisten. Nach der Operation treten sehr selten Schmerzen auf, die eine Medikamenteneinnahme notwendig machen. Ein Verband ist im Normalfall am Folgetag schon nicht mehr notwendig. Eine Hygiene-Vorlage (Damenbinde) genügt normalerweise.
Die Köperhygiene ist nicht beeinträchtigt. Die Genitalregion darf geduscht und mit einer milden Seife gereinigt werden.
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